Thema:
Re:Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig flat
Autor: DS_Nadine
Datum:03.05.21 17:11
Antwort auf:Re:Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig von Koepi

>>>Wenn man sich das Urteil bzw. die Kurzbegründung GENAU durchliest, will das BVerfG nicht das, was alle reininterpretieren. Die Politik muss nicht mehr machen, sie muss verbindlich einen Korridor festlegen und die Zielmarken setzen und einhalten. Und nicht, dass man sagt, wir haben bis 2030 Zeit, da reicht es, wenn wir uns ab 2029 kümmern.
>>
>>Aber genau das ist doch "mehr machen", was nun da auch rausgelesen wird!?
>
>Nö.


Doch. Denn aktuell ist ab 2030 NICHTS defininiert, und NICHT NICHTS ist MEHR als NICHTS. ;)


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