Thema:
Re:Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:03.05.21 13:21
Antwort auf:Re:Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig von thestraightedge

>>Wenn man sich das Urteil bzw. die Kurzbegründung GENAU durchliest, will das BVerfG nicht das, was alle reininterpretieren. Die Politik muss nicht mehr machen, sie muss verbindlich einen Korridor festlegen und die Zielmarken setzen und einhalten. Und nicht, dass man sagt, wir haben bis 2030 Zeit, da reicht es, wenn wir uns ab 2029 kümmern.
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>Aber genau das ist doch "mehr machen", was nun da auch rausgelesen wird!?


Nö. Denn WIE das gemacht wird, ist vollkommen egal und auch, ob die Maßnahmen die Wirkung zeigen, die beabsichtigt sind. Nur das WANN wird zementiert. Aktuell bis 2022 der Korridor bis 2030. Danach dann 2040 und dann 2050.

Das ist nicht DER Sieg, wie er dargestellt wird.


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