Thema:
Re:Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:03.05.21 12:09
Antwort auf:Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig von peppi

Wenn man sich das Urteil bzw. die Kurzbegründung GENAU durchliest, will das BVerfG nicht das, was alle reininterpretieren. Die Politik muss nicht mehr machen, sie muss verbindlich einen Korridor festlegen und die Zielmarken setzen und einhalten. Und nicht, dass man sagt, wir haben bis 2030 Zeit, da reicht es, wenn wir uns ab 2029 kümmern.

Ein klarer Sieg (oder was auch immer da reininterpretiert wird) sieht deutlich anders aus. Das BVerfG hat in manchen Teilen auch deutlich gemacht, dass manche Klagen sinnlos bzw. unbegründet sind.

>Komisch, dass das hier noch niemand gepostet hat:
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>Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
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>Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer sind damit zum Teil erfolgreich. Ein ganzes Bündel an Umweltorganisationen unterstützte die Initiatoren von vier Verfassungsbeschwerden, darunter der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und Greenpeace.

>
>[https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-klimaschutzgesetz-1.5279599]
>
>Ziemlicher Paukenschlag, imo.
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>Anwältin Roda Verheyen, die einen Teil der Klägerinnen und Kläger vertritt, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr", sagte sie. "Das ist ganz wichtig. Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige in die Gesichter derjenigen, die immer noch versuchen zu argumentieren, den Klimawandel gebe es nicht."
>
>[https://www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-bundesverfassungsgericht-101.html]


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