Thema:
Re:Wer hat Vorfahrt? flat
Autor: hellbringer
Datum:02.05.21 21:46
Antwort auf:Re:Wer hat Vorfahrt? von G'Kyl

>>„Beim Einbiegen hat ein Fahrzeuglenker einem Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sobald dieser die Fahrbahn betreten hat, selbst wenn kein Schutzweg vorhanden ist (§ 13 Abs.4 StVO).“
>
>Das widerspricht ja eben dem, was du davor geschrieben hast, oder worauf willst du hinaus? :)


Nein, tut es nicht. Es ist logisch, dass ich als Autofahrer einen Fußgänger über die Straße lasse, wenn er schon auf der Fahrbahn ist. Soll er zurück springen? Aber daraus lässt sich kein genereller Vorrang ableiten. Bevor der Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, muss er sich vergewissern, dass kein Auto kommt.


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