Thema:
Re:Wer hat Vorfahrt? flat
Autor: Xtant
Datum:02.05.21 17:48
Antwort auf:Re:Wer hat Vorfahrt? von hellbringer

Ja, diese Passage meine ich. Ich kann hier nicht rauslesen, dass grundsätzlich der Autofahrer auch beim Abbiegen Vorfahrt hat. Ich hab das im Netz auch nirgendwo entsprechend im Klartext gefunden oder entsprechende Urteile. Sollte man aber eigentlich, das wäre ja kein erheblicher Unterschied.

Gefunden habe ich allerdings, dass bei grünen Ampeln sehr wohl der geradeausgehende Fußgänger Vorrang hat.

Wie gesagt, saublöd formuliert. Gibt ja auch noch diese Passagen in §76:
(4) An Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Fußgänger
b) wenn ein Schutzweg nicht vorhanden ist, erst dann auf die Fahrbahn treten, wenn sie sich vergewissert haben, daß sie hierbei andere Straßenbenützer nicht gefährden.

Und den hier in §19:
(5) Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen.

Wobei da verwirrenderweise  immer von "Fahrzeugen" die Rede ist.

Grundsätzlich habens Fußgänger in eurer StVO nicht leicht; dennoch würde ich deine plakative Aussage nach wie vor als falsch ansehen. Kannst du entsprechende Urteile vorweisen?

Letztendlich hängt es auch ein wenig davon ab, wie weit nach rechts versetzt der Fußgänger die Straße quert. Bin ich als Fahrzeug schon abgebogen, stehe also "quer" zum Fußgänger, habe ich wohl tatsächlich Vorfahrt. letztendlich ist es dann in Deutschland aber auch nicht groß anders.


< antworten >