Thema:
Re:Achtung bei der Versicherung flat
Autor: Bozbar!
Datum:26.04.21 16:56
Antwort auf:Re:Achtung bei der Versicherung von Phil Gates

>>>>
>>>>>Keine Ahnung ob das normal oder überhaupt zulässig ist. Es ist einfach eine scheiß Branche.
>>>>
>>>>Meins wurde ja um Weihnachten aus dem umzäunten Garten gestohlen. War aber nicht abgeschlossen (Garten ist ja umzäunt...).
>>>
>>>Naja das ist aber auch ein wenig gutgläubig um nicht zu sagen fahrlässig, oder?
>>>Umzäunt ist ein Garten auch schon wenn man ein Gartentürchen das nur angelehnt ist aufmachen und zwei Schritte bis zum Eingang gehen muss. Rechtlich gilt als umzäunt schon "ein in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichertes Grundstück". Dafür langt schon ne Hecke. Die nicht mal durchgängig ist.
>>>
>>>Oder reden wir von einem echten Zaun der überwunden werden musste und bei dem der Eingang abgesperrt war? :)
>>
>>Ja, Tür zur Straße ist natürlich abgeschlossen und zum Nachbargrundstück befindet sich ein schulterhoher Zaun, über den der Dieb eingedrungen ist. Polizei hat auch direkt gesagt, dass es sich um einen schweren Einbruchdiebstahl handelt.
>
>Nä, sorry. Das ist (jedenfalls in Bezug auf die Tatausführung, ob gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Verhalten vorliegt, weiß man ja nicht ohne Weiteres) weder ein "besonders schwerer Fall des Diebstahls", noch ein "Wohnungseinbruchsdiebstahl". Es ist Hausfriedensbruch (dafür reicht's, über den Zaun zu steigen) in Verbindung mit einem gewöhnlichen Diebstahl.
>
>>War der Versicherung aber offenbar nicht genug. Diskussion hat auch nix gebracht.
>>
>
>Für die Versicherung ist auch irrelevant, ob es besonders dreist, gewalttätig, zerstörerisch o.ä. war.  Für die Versicherung zählt, ob das Diebesgut gegen Wegnahme im Rahmen des Üblichen gesichert war oder nicht.


Ich habe es hinter einer abgeschlossenen Tür in einem umzäunten Garten abgestellt. Für mich als Laien ist das eine Sicherung im Rahmen des Üblichen, aber vermutlich hätte ich mir das Kleingedruckte in meinem Vertrag durchlesen sollen. ¯\_(ツ)_/¯
Der Zaun geht ja auch nicht zur Straße, sondern zum Nachbarsgarten. Direkt einsehbar ist mein Garten also auch nicht. Der Dieb ist also insgesamt über zwei Zäune gestiegen und hat das Rad rausgeholt. Wenn meine Versicherung sowas nicht abdeckt, dann kann ich mir das auch gleich sparen. Ich habe das Rad ja nicht unabgeschlossen und mit Leuchtpfeilen versehen auf die Straße gestellt.

>
>>>
>>>gruß


< antworten >