Thema:
Re:Achtung bei der Versicherung flat
Autor: Bozbar!
Datum:26.04.21 10:23
Antwort auf:Re:Achtung bei der Versicherung von suicuique

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>>>Keine Ahnung ob das normal oder überhaupt zulässig ist. Es ist einfach eine scheiß Branche.
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>>Meins wurde ja um Weihnachten aus dem umzäunten Garten gestohlen. War aber nicht abgeschlossen (Garten ist ja umzäunt...).
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>Naja das ist aber auch ein wenig gutgläubig um nicht zu sagen fahrlässig, oder?
>Umzäunt ist ein Garten auch schon wenn man ein Gartentürchen das nur angelehnt ist aufmachen und zwei Schritte bis zum Eingang gehen muss. Rechtlich gilt als umzäunt schon "ein in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichertes Grundstück". Dafür langt schon ne Hecke. Die nicht mal durchgängig ist.
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>Oder reden wir von einem echten Zaun der überwunden werden musste und bei dem der Eingang abgesperrt war? :)


Ja, Tür zur Straße ist natürlich abgeschlossen und zum Nachbargrundstück befindet sich ein schulterhoher Zaun, über den der Dieb eingedrungen ist. Polizei hat auch direkt gesagt, dass es sich um einen schweren Einbruchdiebstahl handelt. War der Versicherung aber offenbar nicht genug. Diskussion hat auch nix gebracht.

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>gruß


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