Thema:
Re:frage zu Badumbau flat
Autor: hitkiste
Datum:22.04.21 18:24
Antwort auf:Re:frage zu Badumbau von Phil Gates

>Habt Ihr die Abnahme erklärt? Habt Ihr die Mängel bei Abnahme gerügt oder sind sie erst später aufgetreten/aufgefallen?

Gab noch keine richtige




>Grundsätzlich gilt nach § 641 Abs. 3 BGB dass man den doppelten Betrag, der für die Mängelbeseitigung erforderlich ist, zurückbehalten kann, bis der Zustand mangelfrei ist.


Das klingt gut. Haben auch keinen Streit oder so wollte es einfach nur klären nicht dass man ihm dann ein halbes Jahr hinterher rennt


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