Thema:
Re:Danke, aber flat
Autor: Orrpus
Datum:22.04.21 15:01
Antwort auf:Re:Danke, aber von hellbringer

>>Die Besitzstörung liegt doch schon beim parken am Grundstück vor.
>
>Eine Besitzstörung legitimiert aber keine zweite Besitzstörung. Auge um Auge, Zahn und Zahn ist in einem Rechtsstaat nicht vorgesehen.


Sofortige Besitzkehr nach Paragraph 859 Abs. 3 BGB ist in Deutschland schon möglich. (Aber dafür ist es im hier besprochenen Fall natürlich zu spät.)

Gruß
Orrpus


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