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Autor: | hellbringer | ||
Datum: | 22.04.21 10:15 | ||
Antwort auf: | Re:Danke, aber von MattR | ||
>Die Besitzstörung liegt doch schon beim parken am Grundstück vor. Eine Besitzstörung legitimiert aber keine zweite Besitzstörung. Auge um Auge, Zahn und Zahn ist in einem Rechtsstaat nicht vorgesehen. |
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< antworten > | |||