Thema:
Re:Danke, aber flat
Autor: MattR
Datum:22.04.21 10:11
Antwort auf:Re:Danke, aber von hellbringer

>>Ist es denn nicht legal den Wagen von privaten Grund zu entfernen?
>
>Nein, das ist Besitzstörung. Man muss den Besitzer ausfindig machen (abgemeldet heißt doch, dass er vorher angemeldet war, also muss es doch einen Namen dazu geben?) und erst wenn das erfolglos ist, darf das Auto entfernt werden. Die Kosten dafür trägst dann aber du. Also wenn du es legal machst. Denn wenn du ein abgemeldetes Auto auf die öffentliche Straße stellst, machst du dich strafbar. Du müsstest es auf einem Privatgrund verwahren (lassen) und kannst im Nachhinein die dadurch entstandenen Kosten vom Besitzer einklagen.


Die Besitzstörung liegt doch schon beim parken am Grundstück vor.

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