Thema: |
|
||
Autor: | Corben Dallas | ||
Datum: | 16.04.21 11:44 | ||
Antwort auf: | schwachsinnige Neiddebatte von Matze | ||
Aus Bankensicht spricht rein gar nix gegen den Kauf, wenn die Bedienbarkeit des Darlehens gegeben ist, wovon ich bei den beiden Darlehensnehmern auch ausgehe. Die Vollfinanzierung hat vermutlich rein steuerliche Gründe. Daran ist rein gar nichts verwerflich, so lange die internen und gesetzlichen Vergabekriterien bei dem Kredit eingehalten wurden. Corben |
|||
< antworten > | |||