Thema:
Re:Fensterbohrung flat
Autor: Sunspecter
Datum:07.04.21 12:12
Antwort auf:Re:Fensterbohrung von Matt

>>Ich wohne in einer Altbauwohnung mit hohen Decken und diesen typischen, leicht geschwungenen Fensterrahmen. Hab da vor Jaaahren meine Jalousien dranbohren lassen, weil ich Depp den Mietvertrag nicht genau gelesen hatte. Da steht aber was von "Bohren nicht erlaubt".
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>>Wenn ich aus meiner Hütte mal ausziehen sollte: Was erwartet mich da? Gefängnis? Anklage wegen Schadensersatz? Geldstrafe? Todesstrafe?
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>>Und kann ich da jetzt was aktiv machen, um das Problem zu lösen - die Bohrlöcher selbst zukleistern lassen o.ä.?
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>Ich sag mal, dass die Klausel unwirksam ist. Selbstverständlich darfst du bohren. Das bezieht sich wahrscheinlich auch auf die Wände. In den Fensterrahmen aus Holz wurde wahrscheinlich auch nicht gebohrt. Anzunehmen ist vielmehr, dass die Rollos verschraubt wurden.
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>Das kannst du zuspachteln und lackieren oder die Rollos an einen Nachmieter abgeben.
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>Ach ja, wie so oft gilt, dass ungültige Klauseln entfallen und nicht automatisch durch gültige ersetzt werden. Du wirst also wohl überhaupt kein Bohrloch entfernen müssen.


Ach was, krass. Dachte, was im MV steht, ist Gesetz und dass diese Altbau-Fensterrahmen besonders geschützt seien oder so.


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