Thema:
Re:Weswegen sollte ich das tun? flat
Autor: Telemesse
Datum:26.03.21 19:55
Antwort auf:Re:Weswegen sollte ich das tun? von Lord Chaos

>>Es gab kein Urteil eines unabhängigen Gerichtes. Einen tatsächlichen „Freispruch“ wie es die Schlagzeile suggeriert hat es nicht gegeben. Davon ist ja auch im Artikel nichts zu lesen.
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>Komisch, ich dachte immer, dass Prüfer entsprechend unabhängig wären und dort meistens auch Mitglieder aus quasi allen Parteien stecken, aber vermutlich stecken die auch knietief im grünlinken Hausbesetzersumpf. :D
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Denkst du das oder weißt du das? Recherchier doch noch ein bißchen (das machst du doch am liebsten) und sag bescheid wenn du es herausbekommen hast. Hast du keinen Insiderexperten aus deinem Bekanntenkreis der alles ganz genau weiß wie sonst immer?
Aber hast schon recht. Die Vorwürfe gegen Schmidt sind alle erfunden. Der ist die Inkarnation des gesetzestreuen und ordnungsliebenden Mandatsträger dem das versammelte Böse jetzt was anhängen will. Die haben mittlerweile sogar die Berliner SPD auf ihre Seite gezogen, die die Machenschaften von Schmidt (Achtung total komisch) irgendwie auch nicht ganz koscher findet.
Aber Hey. Hier kämpft doch Robin Hood gegen den Sheriff von Nottingham da darf man alles nicht so eng sehen.
Die Prüfer des Bundesrechnungshofes, immerhin die höchste, parteiunabhängige Kontrollinstanz haben Schmidt gesetzeswidriges Handeln attestiert. Hahaha, total komisch. Da sitzen wahrscheinlich nur Idioten die keine Ahnung haben. Da ist natürlich eine interne Prüfkommission die der Senatsverwaltung des Inneren unterstellt ist deutlich kompetenter.

Offenbar warst du auch noch nicht oft bei Gerichtsverhandlungen sonst würdest du vielleicht selbst bemerken das es in den Prüfverfahren der Senatsverwaltung gar nicht um Sachfragen ging sondern um formaljuristische Spitzfindigkeiten um das Verfahren abzuwürgen. Ist halt son beliebter Trick um unliebsame Verfahren im Sande verlaufen zu lassen. Aber wems ins Narrativ passt konstruieren sich daraus selbstverständlich einen Freispruch erster Güte auch ohne Gerichtsurteil.
Ist wie bei von der Leyen. Die ist selbstverständlich auch „freigesprochen“ worden und total unschuldig. Kann ja jedem mal passieren das ganz aus Versehen die Handydaten gelöscht werden, ne.
Tja, so funktioniert Rechtsstaat in Schilda und die Lemminge applaudieren.


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