Thema:
Re:Im Verteidigungsministerium ist der Wurm drin... flat
Autor: Ihsan
Datum:23.03.21 09:57
Antwort auf:Re:Im Verteidigungsministerium ist der Wurm drin... von MattR

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>>>>>Jeder Handwerker lässt Dich für einen Kostenvoranschlag zahlen
>>>>
>>>>Sicher, ich arbeite aber im Großprojekte Einkauf, und wenn mir meine Kandidaten - abgesehen von besonderen Fällen - für ein Angebot in unseren Ausschreibungen Geld abknöpfen wollen, will ich schon ganz genau wissen wofür die das ausgegeben haben wollen.
>>>
>>>Kommt drauf an ob Anbieter- oder Nachfragermarkt.
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>>Na wenn Du das sagst wird's so sein :)
>
>In meiner Branche, IT, ist es so, je nach dem wer den Anderen dringender braucht gibst das vor oder auch nicht.


Hab' Dir ja auch nicht widersprochen :)
Meiner Erfahrung nach ist es in solchen Großprojekten auch in der Luftfahrt aber eher unüblich, insbesondere dann, wenn keine Entwicklung bzw. Materialvorleistung notwendig ist.
Das ist in dem bezeichneten Fall vermutlich etwas anders, zunächst weil es ja eine Regierungsausschreibung ist die eventuell spezielle Vorgaben an hat (da kann ich aus persönlicher Erfahrung tatsächlich nicht mitreden).
Was dazu kommt ist der zeitliche Ablauf der Ausschreibungskosten, denn diese werden ja scheinbar jetzt nachrangig erst in Rechnung gestellt nachdem das Ausschreibungsverfahren abgesagt werden sollte - das klingt für mich trotz dem Obigen wie nachtreten, weniger wie tatsächlich vorab kommunizierte Kosten.

Aus meiner Praxis: Wenn wir ein Angebotsverfahren starten das eventuell Kosten bei den potentiellen Lieferanten hervorruft, so werden diese per separaten Auftrag abgegolten und vorab festgeschrieben, allein schon aus Budget-Gründen, dass danach ein (potentieller) Lieferant auf uns zukommt und eine Forderung aufmacht ist ..unüblich, denn es gibt ja in der Regel immer mehrere Kandidaten und darunter meist nur einen der auch erfolgreich sein wird.

Wiederum in obigem Fall klingt es so, als wären diese Forderungen jetzt nachrangig erst entstanden, denn selbst bei extensiven Sonderwünschen (ich bezweifle tatsächlich, dass das zitierte Werk alle Sonderwünsche beinhaltet sondern vermutlich nur die Gesamtspezifikation beinhaltet, was wiederum nicht so unüblich ist) ist eine Grobkalkulation meist vorab durch den Vertrieb möglich, und der meines Erachtens nach größte Kostenfaktur, die Freigabe der Konstruktionsrechte, ist ein rein legales Kalkulationsspiel.


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