Thema:
Re:Adressänderung nach Zahlung? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:21.03.21 15:48
Antwort auf:Re:Adressänderung nach Zahlung? von Eidolon

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>>Meine Meinung dazu: das lohnt sich nicht. Erkläre die Anfechtung und verkaufe an den anderen ;)
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>Genau, lohnt Aufwand/Nerven nicht.
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>Und die "Anfechtung" müsste eigentlich in dem Moment durch sein, wenn der offizielle eBay Kaufabbruch durch ist, den m.W. mnuss auch der Käufer solchen Kaufabbrüchen zustimmen.
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Nein. Die Anfechtung muss auf jeden Fall separat erfolgen, da sich die Rechtsfolge des Kaufabbruchs nur auf die Wirkung der ebay-AGB bzw. der Willensbekundung des Käufers bezieht, du weißt ja gar nicht, ob er nicht mehr kaufen will. Du musst aber Anfechten, wenn du nicht mehr verkaufen willst oder kannst.

Dann bist du auf der sicheren Seite. Zwei Zeilen reichen "..hiermit erkläre ich die Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund der Nichtabnahme der bezeichneten Ware und ausbleibender Bezahlung der Ware sowie einer falschen Hinterlegung der Lieferadressse zum xx.03.2021"


>Er hatte genug Zeit, seinen Artikel mit richtiger Lieferadresse über den Sofortkauf-Weg zu bekommen, sogar günstiger als im Originalgebot, und hat die Chance verstreichen lassen.

Ändert nichts an der Anfechtung und den Willenserklärungen. ;)


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname