Thema:
Re:Ausschreibungspflicht für Nachmieter? flat
Autor: Telemesse
Datum:20.03.21 15:42
Antwort auf:Ausschreibungspflicht für Nachmieter? von D@niel

>Vor einigen Wochen ergab sich für mich die Möglichkeit, in eine Wohnung umzuziehen, auf die ich schon eine Weile scharf war. Ein Pärchen zog dort aus und suchte nach einem Nachmieter, da sie vor Ende der Kündigungsfrist bereits eine Wohnung in München beziehen würden.
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>Ich hab mir die Wohnung angeschaut, und sie wollten bei der Hausverwaltung das Nötige klären. Die Hausverwaltung war zunächst auch offen für den Vorschlag, bis... ja bis deren Maklerabteilung Wind davon bekommen hat. Die meinten, man müsse die Wohnung ausschreiben und das Paar könne nicht einfach einen Nachmieter suchen.
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>Ist das wirklich so? Dass sich der Vormieter einen Nachmieter sucht, ist ein Prozedere, das ich im Bekanntenkreis schon mehrfach erlebt habe. Und da gab es keine Problem. Ich vermute mal, dass die Maklerabteilung nicht auf die Provision verzichten möchte und sich deshalb quer stellt. Damit entstehen ja auch dem Eigentümer Kosten, die er sich andernfalls hätte sparen können.
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>Die Beiden haben sich juristisch gewehrt und sind per Aufhebungsvertrag eher aus dem Mietvertrag herausgekommen. Ich schaue jetzt natürlich in die Röhre, da bezüglich des Nachmieters natürlich alle Messen gelsen sind.
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>Stimmt es, dass die Hausverwaltung ausschreiben muss oder versuchen die nur, die Provision einzustreichen?


Die Hausverwaltung muß gar nichts. Die muß weder was ausschreiben, noch einen Nachmieter akzeptieren wenn jemand vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung möchte. Ausnahmen gibt es da nur bei Härtefällen oder wenn es eine entsprechende Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt. Letztendlich liegt es im Ermessen des Vermieters wem er die Wohnung vermietet.
Klar passiert es häufig das ein kündigender Mieter einen Nachmieter ranbringt, die Entscheidung ob der die Wohnung aber auch bekommt liegt immer beim Vermieter.
Anders  kann das durchaus bei Genossenschaften oder öffentlichen Trägern sein, bei denen es Wartelisten oder andere festgelegte Zuteilungskriterien gibt.


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