Thema:
Re:Mal wieder BR-Frage: Mitbestimmungsrechte flat
Autor: Bomber
Datum:19.03.21 09:04
Antwort auf:Re:Mal wieder BR-Frage: Mitbestimmungsrechte von 677220

>>>Da sie allgemein interessant ist, poste ich sie mal, statt einen der mir inzwischen bekannten Betriebsräte anzuschreiben:
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>>>§87 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt bekannterweise die Mitbestimmung des Betriebsrates. Er sagt auch, wann der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat.
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>>>Mir stellt sich persönlich die Frage, wenn das Gesetz sagt, der BR habe in diesem und jenem Punkt oder Sachlage kein Mitbestimmungsrecht, heißt bzw. meint das dann auch, dass in dem Fall ein Verbot der Mitbestimmung gemeint ist? Denn es könnte ja sein, dass BR und GF trotzdem in gegenseitiger Übereinkunft z.B. in Form einer Betriebsvereinbarung etwas beschließen wollen, was zudem noch für alle gut ist und alle wollen. Sie dürften es aber nichtt?
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>>>Ich bin eher geneigt zu sagen, es handelt sich nicht um ein Verbot, ich finde allerdings kaum Infos dazu, jedoch diese, die meine Sichtweise stützt:
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>>>[https://www.jes-beratung.de/mitbestimmung/grenzen/]
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>>>Was meint ihr? Hat jemand dazu oder zur gegenteiligen Sichtweise weitere Literatur oder Gerichtsentscheidungen?
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>>Steht doch in dem von dir verlinkten Artikel eindeutig drin. BR und GF dürfen zu so ziemlich jedem Thema eine BV abschließen (einen Vertrag!), solange diese nicht gegen Tarifbestimmungen oder Gesetze verstoßen.
>>Das hat erst mal nichts mit dem Mitbestimmungsrecht zu tun. Steht auch so im BetrVG.
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>>Den Paragraphen dazu schreib ich dann, wenn ich nimmer am Handy bin.
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>Das wäre echt super! Danke Dir.
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>Es ist halt die einzige Seite eines Rechtsanwaltes der ohne Verweis auf Kommentare in der Fachliteratur oder Urteile hier seine Rechtssicht widergibt. Deswegen bin ich halt unsicher.
>

So, jetzt mal kurz vom Rechner aus:
überwiegend geregelt zum dem Thema Betriebsvereinbarungen ist das meiste in §77 BetrVG.
Noch was zur Mitbestimmung: in §87 steht auch nicht alles drin. Es gibt z.B. noch §99 (Anhörungen zu Einstellungen, Versetzungen, Gehaltserhöhungen etc.)

Grundsätzlich kann sagen, dass durch BV alles was den Betrieb betrifft geregelt werden kann. Ausnahme sind in der Regel so Dinge wie Tarife oder Dinge die das Management oder die Strategie eines Unternehmens betrifft. Aber z.B. wäre es schon eine Möglichkeit eine BV zum Thema Umweltschutz und CO2 Reduzierung abzuschließen.
Es wäre halt interessant um was es bei Euch geht (gerne auch per PM)

Und noch ein Tipp: Macht eine Schulung zum Thema Betriebsverfassungsgesetz und folgender Link sollte IMMER griffbereit da sein:
[https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html#BJNR000130972BJNE011002308]


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