Thema:
Re:Aus dem Arsch gezogene Geldstrafe in obszöner Höhe? n/t flat
Autor: suicuique
Datum:16.03.21 14:02
Antwort auf:Aus dem Arsch gezogene Geldstrafe in obszöner Höhe? n/t von Pezking

Kennen hier alle die Vertragsdetails oder warum bist Du so sicher dass die Strafe aus dem Arsch gezogen ist?

Zumal was heisst hier in "obszöner Höhe"?

Ich vermute, damit meinst Du sie sei unverhältnismäßig.
Was bringt dich zu der Ansicht?

Hier ein Beispiel eines Urteils in dem eine Vertragsstrafe rechtens war als einem Lizenzspieler mit einem Nettogehalt von 5.063 eine Strafe in Höhe von 3.000 EUR abgezogen wurden.

[https://dejure.org/ext/8c3c7e4d2d30f2da9f68670207633b3e]

Wenn das verhältnismäßig war, warum sollten 50.000 in Relation zu Comans Nettogehalt das nicht sein?

gruß


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