Thema:
Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) flat
Autor: Xtant
Datum:15.03.21 21:50
Antwort auf:Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) von 17383


>Dh ihr habt den Notar freiwillig genommen? Weil theoretisch hättet ihr den ja nicht gebraucht, wenn eh alles einvernehmlich gelaufen ist, oder?

Verstehe die Frage nicht ganz.

afaik vertraut der Richter quasi "automatisch" der notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei uns wars alleine schon wegen eines Kindes nötig.

Fehlt diese Vereinbarung, muss das Gericht selbst evtl. diese Aspekte feststellen. Was sich dann nicht nur zeitlich viel länger hinzieht, sondern auch deutlich teurer wird als der Notar.


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