Thema:
Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) flat
Autor: 17383
Datum:15.03.21 21:17
Antwort auf:Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) von Xtant

>- einen gemeinsamen Anwalt gibt es offiziell nicht. Es ist halt nur so, dass es bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht, wenn die antragsstellende Partei sich einen Anwalt nimmt. In dem Fall war das meine Ex-Frau, ich saß beim Anwalt offiziell halt "so mit rum".
Genau, ein Anwalt darf halt nur eine Partei vertreten.

>- Beim Notar wird -bei einer einvernehmlichen Scheidung - die Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt. Unterhalt, Sorgerecht etc. pp. Quasi die komplette Vorarbeit dessen, was du jetzt dem Gericht zuschreibst.
Dh ihr habt den Notar freiwillig genommen? Weil theoretisch hättet ihr den ja nicht gebraucht, wenn eh alles einvernehmlich gelaufen ist, oder?


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