Thema:
Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) flat
Autor: Xtant
Datum:15.03.21 21:09
Antwort auf:Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) von 17383

Puh, jetzt mal rein ins Blaue mit der Gefahr, Unsinn zu erzählen (ist halt schon über sechs Jahre her...)

- einen gemeinsamen Anwalt gibt es offiziell nicht. Es ist halt nur so, dass es bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht, wenn die antragsstellende Partei sich einen Anwalt nimmt. In dem Fall war das meine Ex-Frau, ich saß beim Anwalt offiziell halt "so mit rum".
- Beim Notar wird -bei einer einvernehmlichen Scheidung - die Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt. Unterhalt, Sorgerecht etc. pp. Quasi die komplette Vorarbeit dessen, was du jetzt dem Gericht zuschreibst.

Wurde alles in beiderseitigem Einvernehmen aufgesetzt, ist das eigentliche Gerichtsverfahren dann halt nur noch reine Formsache und um dem Gesetz zu genügen.

IIRTC gab es auch schon verschiedene Vorstöße, eine Scheidung (nur) beim Notar zu ermöglichen.


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