Thema:
Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich) flat
Autor: 17383
Datum:15.03.21 13:59
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 189 von Fred LaBosch

Der Zugewinnausgleich wird nur auf Antrag eines oder beider Partner berechnet. Wenn keiner den Antrag stellt, muss auch nichts vor Gericht offen gelegt werden und man einigt sich im besten Fall vorab gemeinsam? Ist diese Einigung Bestandteil des Verfahrens oder wird der Zugewinnausgleich einfach nicht angesprochen vor Gericht, sollte keiner den Antrag gestellt haben?

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