Thema:
Re:Mal sehen wann es einen Tesla erwischt flat
Autor: Fritz Schober
Datum:10.03.21 20:13
Antwort auf:Re:Mal sehen wann es einen Tesla erwischt von Cortex

>>>Na, das reicht aber nach DIN 33450 nicht aus!!
>>>[https://www.datenschutz-guru.de/hinweisschild-videoueberwachung/]
>>
>>Dann kommt halt noch ein Sticker ans Seitenfenster.
>>[https://amzn.to/3eqod0d]
>
>Jetzt ist es perfekt!  ;)
>
>Aber mal im Ernst...würde mich tatsächlich interessieren, ob man damit in Deutschland belastbares Beweismaterial hat...


Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.


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