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Autor: | Fritz Schober | ||
Datum: | 10.03.21 20:13 | ||
Antwort auf: | Re:Mal sehen wann es einen Tesla erwischt von Cortex | ||
>>>Na, das reicht aber nach DIN 33450 nicht aus!! >>>[https://www.datenschutz-guru.de/hinweisschild-videoueberwachung/] >> >>Dann kommt halt noch ein Sticker ans Seitenfenster. >>[https://amzn.to/3eqod0d] > >Jetzt ist es perfekt! ;) > >Aber mal im Ernst...würde mich tatsächlich interessieren, ob man damit in Deutschland belastbares Beweismaterial hat... Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. |
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