Thema:
Re:Frage(n) zum Kleinstunternehmertum flat
Autor: euph
Datum:08.03.21 07:15
Antwort auf:Re:Frage(n) zum Kleinstunternehmertum von :N.G.E:

>Solang du mit deinem Umsatz pro Kalenderjahr unter 22.000€ bleibst ist das ziemlich einfach und unbürokratisch (Kleinunternehmerregelung). Ein Steuerberater ist auch nich unbedingt notwendig da man lediglich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen muss und keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen nötig sind.

Grundsätzliche Zustimmung mit kleiner Einschränkung, da Xtant nach Wareneinkauf im Ausland gefragt hat. Insbesondere wenn er Waren bei einem anderen EU-Unternehmen kaufen sollte und sich dort als Unternehmer zu erkennen gibt, tappen viele Kleinunternehmer in die "Falle" mit innergemeinschaftlichen Erwerben, freuen sich erst darüber, dass sie dort ohne Umsatzsteuer einkaufen konnten und haben nicht auf dem Zettel, dass sie das selbst in Deutschland übernehmen müssen. Daran muss man also denken.

Ansonsten gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen, woher man seine Waren kauft (weil das auch gefragt wurde), egal ob privat oder bei einem (Groß)Händler.


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