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Autor: | Lord Chaos | ||
Datum: | 05.03.21 20:19 | ||
Antwort auf: | AfD darf vorerst doch nicht beobachtet werden. von Fred Labosch | ||
>[https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsschutz-darf-afd-vorerst-nicht-beobachten-17229118.html] > >Da ging wohl eine Info zu schnell nach draussen. :-/ >Wobei ich mich frage, wie soll man dies in der heutigen Zeit bei einem so grossen Personenkreis unterbinden? Wobei es spannend ist, dass sich das Gericht festgelegt hat, dass es vom VS nach auĂen gedrungen sein soll. Zumal auch die AfD wohl entsprechende Unterlagen hatte, |
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