Thema:
Gesetzesänderung verhindert Aufklärung von Cum Ex flat
Autor: Cerberus
Datum:26.02.21 12:34
Antwort auf:Politik in Europa, Deutschland und Ländern - Teil XIII von Cerberus

[https://fragdenstaat.de/blog/2021/02/25/gesetzesanderung-verhindert-aufklarung-des-cum-ex-skandals/]

"Versteckt in einem Gesetz zu Elektromobilität hat das Bundesfinanzministerium 2019 das Finanzverwaltungsgesetz ändern lassen. Ein neues Urteil zeigt jetzt, dass dadurch die Aufklärung von Steuer-Skandalen unmöglich gemacht wird."

Die Gesetzesänderung:
"Währenddessen arbeitete das Bundesfinanzministerium daran, die Informationsfreiheitsgesetze durch die Hintertür auszuhebeln, wie wir vor einem Jahr berichteten. Im E-Auto-Gesetz versteckte es eine Vorschrift, die Auskunftsansprüche ausschließen soll. Der Bundestag beschloss das Gesetz, ohne dass die Änderung zur Sprache kam. In § 21a Finanzverwaltungsgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Finanzverwaltung regelt, heißt es seither: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“

Unter Berufung auf diese Vorschrift hat das Verwaltungsgericht Bremen jetzt Modlingers Klage auf Herausgabe von Akten zum Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal abgewiesen: „Durch die Weitergabe dieser Informationen würde die Beklagte ihre Vertraulichkeitspflicht aus § 21a Abs. 1 Sätze 4 und 5 FVG verletzen“, so das Gericht in seinem Urteil vom 8. Februar."

Das Problem:
"David Werdermann von Thomas Rechtsanwälte kritisiert das Urteil des Bremer Verwaltungsgericht: "Wenn sich die Auffassung des Gerichts durchsetzen sollte, können sich Bund und Länder praktisch immer wechselseitig von den Transparenzpflichten der jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze befreien. Das entspricht weder dem Grundrecht auf Informationsfreiheit noch dem Sinn und Zweck der föderalen Ordnung.""

Liest sich für mich erstmal sehr unschön und sollte IMO so nicht möglich sein.


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