Thema:
Re:Pfui zum Zweiten: Die Unklarheit macht mich kirre. flat
Autor: suicuique
Datum:25.02.21 09:31
Antwort auf:Pfui zum Zweiten: Die Unklarheit macht mich kirre. von Droog

>Leider ist es uns immer noch unmöglich,uns mit mit den zuständigen Ärzten kommunikativ auseinander zu setzen, wo eine Prognose erstellt wird. Vielleicht hat sie diesen auch einen Maulkorb erteilt. Und Besuch ist natürlich derzeit unmöglich....
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>Gegenüber den leiblichen Kindern geht mir die ärztliche Schweigepflicht gerade echt auf den Sack, auch wenn sie höchst wichtig und sinnvoll ist.


Hallo, gibt es denn eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Wenn ja ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass in der Patientenverfügung eine Vertrauensperson benannt wird. Gegenüber einem Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht) ist der Arzt AFAIK von der Schweigepflicht entbunden.
Bei einer Vertrauensperson hingegen, würde ich fast vermuten, dass die Schweigepflicht immer noch besteht falls der Patient noch selbstbestimmt handeln kann. Klingt ja bei Dir so, als ob das bei deiner Mutter ja der Fall ist.

Kurz: gibt es irgendwas schriftliches auf das man sich  berufen kann?
Ich hab die persönliche Erfahrung gemacht, dass für den Fall dass der Patient keine eigenen Etnscheidungen nicht mehr treffen kann, allein schon die Aussage reicht dass man Bevollmächtigter ist. In einem Großteil der Fälle musste ich kein Schriftstück vorlegen. Womit ich nicht sagen will dass man nur so tun sollte. Lediglich dass die behandelnden Ärzte durchaus froh dafrüber sind einen Ansprechpartner zu haben und nicht aus dem Blauen heraus entscheiden zu müssen.

gruß


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