Thema:
Re:Hab ich schon flat
Autor: suicuique
Datum:24.02.21 12:51
Antwort auf:Hab ich schon von 677220

>>Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten.
>>[https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html]
>>
>>Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze.
>>Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot).
>
>Ich weiß nicht ob es dasselbe ist, jedenfalls zahlt der AG alles selbst ein (keine Entgeltumwandlung, ist 5 Jahre gesperrt), das habe ich bewusst anstelle Gehaltserhöhung genommen. Läuft aber halt über den AG (erstmal).


Entgeltumwandlungen laufen alle über den Lohnzettel. Das wird immer schon eibehalten evor ein Zufluss statt findet.
Ist da ein Abzug ausgewiesen auf deiner Lohnabrechnung?
Das wäre Entgeltumwandlung.

Ansonsten ist es AG-finanziert aber das gibt man nicht "anstelle" einer Gehaltserhöhung ;)

gruß


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