Thema:
Re:Parkverbot für E Autos in Tiefgaragen flat
Autor: Telemesse
Datum:23.02.21 19:39
Antwort auf:Re:Parkverbot für E Autos in Tiefgaragen von Pfroebbel

>>Da hat ja jetzt der Bürgermeister von Kulmbach ein solches Verbot im öffentlichen Parkhaus erlassen aus Brandschutzgründen. Unsere lokale Feuerwehr hat mir gegenüber übrigens die gleichen Bedenken geäußert und eine Löschung solcher Akkubrände in Tiefgaragen quasi ausgeschlossen.
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>Was soll es denn für Möglichkeiten geben? Wenn so ein Brand nicht sicher gelöscht werden kann müssen die Batterieelektrischen Stromer halt draußen bleiben. Ich sehe nicht das man den Brandschutz einfach aushebeln kann. Ein nicht löschbarer Brand unter einem Gebäude würde die ganze Stabilität gefährden.
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Es gibt immer Situationen oder Gefahren die unberechenbar oder kaum beherrschbar sind. Im Endeffekt kommt es aber auch darauf an wie wahrscheinlich so ein Ereignis ist. Es ist nämlich faktisch gar nicht möglich jedes Gebäude vor jeder noch so minimalen Wahrscheinlichkeit zu 100% zu schützen. Insofern spielt imo die Wahrscheinlichkeit eines solchen Akkubrandes eine nicht unerhebliche Rolle.
Wenn diese nun verschwindend gering ist, dann muss man eben auch mit ihr leben. Wichtig ist dann nur das das Gebäude mit Rauchmeldern und Brandschutzanlagen ausgestattet ist damit die Menschen ein betroffenes Gebäude rechtzeitig verlassen können. Alles andere ist dann eher eine wirtschaftliche Frage, die sich in den Versicherungsbeiträgen wiederspiegeln wird.
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>>Als größere Hausverwaltung haben wir im Bestand mehrere größere Wohnanlagen mit Tiefgaragen in denen sich nun die gleiche Problematik offenbart. Aufgrund der kürzlich erneuerten Rechtslage hat nun jeder Anwohner einen Rechtsanspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit in seiner Tiefgarage sofern technisch möglich. Wenn jetzt aber Brandschutzgründe, die ja dann für alle Tiefgaragen gleichermaßen gelten müssen, ein valider Grund sind um den eigentlichen Rechtsanspruch zu negieren dürfte das defacto das Aus für für Ladestationen in Tiefgaragen sein. Das Verbot in Kulmbach ist dazu ja noch weitreichender indem es ja sogar das Einstellen von E-Autos in der Tiefgarage untersagt.
>>Da ist jetzt wirklich mal der Gesetzgeber gefragt um klare Verhältnisse zu schaffen. Es kann ja nicht gerade sinnvoll sein wenn jetzt jedesmal im Individualfall und evtl. auch vor Gericht geklärt werden muss welche Art von Fahrzeug wo parken darf.
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