Thema:
Re:Parkverbot für E Autos in Tiefgaragen flat
Autor: Pezking
Datum:23.02.21 19:37
Antwort auf:Re:Parkverbot für E Autos in Tiefgaragen von Pfroebbel

>>Da hat ja jetzt der Bürgermeister von Kulmbach ein solches Verbot im öffentlichen Parkhaus erlassen aus Brandschutzgründen. Unsere lokale Feuerwehr hat mir gegenüber übrigens die gleichen Bedenken geäußert und eine Löschung solcher Akkubrände in Tiefgaragen quasi ausgeschlossen.
>
>Was soll es denn für Möglichkeiten geben? Wenn so ein Brand nicht sicher gelöscht werden kann müssen die Batterieelektrischen Stromer halt draußen bleiben. Ich sehe nicht das man den Brandschutz einfach aushebeln kann. Ein nicht löschbarer Brand unter einem Gebäude würde die ganze Stabilität gefährden.


Das dürfte ja eine komplexere Problematik sein, bei der man sich nicht allein auf die Einschätzung des Bürgermeisters von Kulmbach und Telemesses örtlicher Feuerwehr verlassen sollte.

Siehe hier zum Beispiel:

Trotzdem etwas Positives vorweg: Laut Kap. 6.4 der VDI-Richtlinie 2166, Bl. 2 zum Brandschutz heißt es: „Grundsätzlich dürfen Elektrofahrzeuge in privaten und öffentlichen Garagen abgestellt werden. (…) Durch den Ladevorgang entstehen bei Elektrofahrzeugen nach UNECE R100 keine zusätzlichen Gefahren, konstruktive Sicherheit ist gegeben, u.a. ist keine Bildung von entzündlichen Gasen beim Laden zu erwarten. (…)“

[https://www.amperio.eu/2019/06/brandgefahr-und-brandschutz-von-e-autos-in-geschlossenen-raeumen/]

Tele hat schon Recht: Es gibt da noch viel Klärungsbedarf. Und die ganze Entwicklung hin zur E-Mobilität ist ja noch laufend rasant im Fluss. Natürlich darf man in Sachen Brandschutz nicht nachlässig werden. Aber es ist auch noch lange nicht geklärt, ob und wie das alles vernünftig unter einen Hut passen kann.


< antworten >