Thema:
Re:Neues aus der Servicewüste Deutschland flat
Autor: makaimura
Datum:23.02.21 17:08
Antwort auf:Neues aus der Servicewüste Deutschland von Cider1024

Unglaube ärgerlich. Hättest Dich niemals auf Nachbesserung einlassen dürfen - altes Gerät mitnehmen und Neues hinstellen lassen wäre die bessere Lösung gewesen. Wenn der Hersteller liefert, ist man bei einem Schaden immer schnell dabei von einer Garantie Gebrauch zu machen. Da der Hersteller hier aber auch Händler ist, hättest Du genauso explizit auf Gewährleistung pochen können und hier gilt (in den ersten sechs Monaten):

BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


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