Thema:
Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ flat
Autor: suicuique
Datum:22.02.21 10:17
Antwort auf:Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von stoerdi

>Seit 12 Jahren arbeite ich unter einer Kündigungsfrist von 2 Wochen maximal (beidseitig) ...

Bei einem deutschen AG arbeitest du dann aber nicht ;)
Die gesetzlichen Mindestfristen kann man vertraglich nicht aushebeln (AG-seitig).

gruß


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