Thema:
Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ flat
Autor: Matt
Datum:20.02.21 15:17
Antwort auf:Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von MattR

>Die Frage die sich mir stellte war ob man die Gehälter inklusive Sozialabgaben etc also eher Brutto erstatten muss

Ich verstehe nicht zu 100%, auf was du hinaus willst. Wenn eine Einmalzahlung erfolgt, unterliegt diese auch den Sozialabgaben, also klar - Bruttogehälter, wenn es das ist, was du meinst. Man spricht immer von Bruttogehältern, außer im Fußball;-).

Die Einmalzahlung wird dann zusammen mit dem Gehalt versteuert und entsprechend  mit Abgaben belegt, dann aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Am Ende vom Jahr gibts dann noch was von der Steuer zurück, da die Zahlung ja erstmal weitgehend so behandelt wird, als wäre es der fünffache Lohn.


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