Thema:
Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? flat
Autor: Xtant
Datum:20.02.21 14:53
Antwort auf:Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? von Koepi


>Für den Gefahrenübergang ja. Für die Haftung und den Kaufvertrag eher nicht..:-)

Sorry, jetzt peile ich das erst. D.h. gepeilt hab ichs schon die ganze Zeit, aber jetzt wirds mir erst richtig bewusst. wk ist in dem Sinn ja noch keine Verpflichtung eingegangen, also sitzen sie erst mal gemütlich am längeren Hebel bzw. können es getrost aussitzen. :-/

>Das ist eben die Frage, die es zu klären gilt. Wenn WK behauptet: INhalt war schon gestohlen, als wir das Paket aufgemacht haben und heh, da sieht man, dass das Siegel unten auf dem Paket zerschnitten wurde und hey, wir haben das auf Band, weil wir alles filmen; dann ist die DHL NICHT aus dem Schneider, egal, ob sie zugestellt haben oder nicht. Die Zustellung alleine entbindet die DHL nicht von der (nachträglichen) Haftung. Deshalb gibt es ja die siebentägige Anzeigefrist des Mangels. ;)

Schon richtig, aber das wird extrem schwierig - wo sie doch angeblich nix haben. ;-)

>Jain. Ich weiß aber nicht, wie die Prüfung bei der Annahme der Pakete läuft. Dass die sich JEDES Paket ansehen, glaube ich eher nicht, oder? Da wird der Rollwagen reingerollt und das war es dann, oder?

Hm, ich mach schon auch Retouren bei ein paar kleineren Firmen - und ja, das wird einfach so en gros hingestellt. Aber da ist ja auch ein anderes System dahinter. Die Leute wollen ihre Kohle wieder, also schicken sie die Ware zurück. Warum sollte ein halbwegs seriöses Unternehmen behaupten wollen, Pakete wären leer?

Und, sorry: auch wenn mitunter was anderes vermittelt werden soll, aber interne Diebstähle SIND extrem selten; das ist also eh die mit Abstand unwahrscheinlichste Variante.

>??? Wirklich? Was machen die denn, wenn einer in der Filiale klaut oder im Paketzentrum?

Fristlose Kündigung, Anzeige, Regress. Aber nach Außen dürfte trotzdem "verloren gegangen" kommuniziert werden, denke ich mal.


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