Thema:
Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:20.02.21 14:27
Antwort auf:Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? von Xtant

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>>Wirkaufens ist ja gar kein Käufer. Jetzt wird es juristisch; denn: WK macht nur ein Angebot. Ich noch immer der Besitzer und Eigentümer des Gerätes.
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>Egal, weil von mir unsauber formuliert. Gemeint war der Empfänger. Ob der nun was kauft oder nicht ist doch wurscht.
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Für den Gefahrenübergang ja. Für die Haftung und den Kaufvertrag eher nicht..:-)

>>D.h. wenn der Inhalt weg ist, dann ist MEIN Inhalt weg, nicht der von WK. Daher ist der Gefahrenübergang egal. Der Transportdienstleister haftet für den Transport/des Stückgutes.
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>...und das Stückgut wurde ordnungsgemäß und ohne Beanstandung des Empfängers übergeben.
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Das ist eben die Frage, die es zu klären gilt. Wenn WK behauptet: INhalt war schon gestohlen, als wir das Paket aufgemacht haben und heh, da sieht man, dass das Siegel unten auf dem Paket zerschnitten wurde und hey, wir haben das auf Band, weil wir alles filmen; dann ist die DHL NICHT aus dem Schneider, egal, ob sie zugestellt haben oder nicht. Die Zustellung alleine entbindet die DHL nicht von der (nachträglichen) Haftung. Deshalb gibt es ja die siebentägige Anzeigefrist des Mangels. ;)

Aber wie gesagt, ich beschuldige zunächst keinen. Ich stelle zunächst nur die Fakten zusammen und äußere Vermutungen ;)

>>Wenn natürlich (wann auch immer) festgestellt wird, dass der Inhalt auf dem Wege gestohlen wird, haftet die DHL voll. Das ist nicht das Problem des Empfängers.
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>Doch, genau das ist es. Es ist (zunächst) das Problem des (gewerblichen) Empfängers, der sich von privat was zuschicken lässt.


Jain. Ich weiß aber nicht, wie die Prüfung bei der Annahme der Pakete läuft. Dass die sich JEDES Paket ansehen, glaube ich eher nicht, oder? Da wird der Rollwagen reingerollt und das war es dann, oder?

>Genau deshalb gibt es ja die Unterscheidung; nach HGB kann auch der Empfänger selbst seine Ansprüche  gegenüber dem Frachtdienstleister geltend machen. Auch wenn er damit quasi den Versender automatisch entlastet. Und genau deshalb will wk das wahrscheinlich auch nicht.
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Da gebe ich dir recht. Du/Ich/meine Mutter/alle anderen werden zwischen den Firmen/Kundenservices zerrieben.

>IMO ist das von vorne bis hinten bestenfalls halbseiden seitens wk. Alles abgekartet... diese ganzen seltsamen Versandkonstrukte machen die nicht von ungefähr so.
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Jup. Das habe ich meiner Mutter auch gesagt. Aber das machen in der Branche alle so. Selbst das leuchtende Vorbild clevertronic.de.

>(interner) Diebstahl existiert seitens der DHL als Haftungsgrund afaik nicht. Im Zweifel ging es einfach verloren, die Kohle holt sich DHL auf dem Regreßweg vom jeweiligen Zusteller.

??? Wirklich? Was machen die denn, wenn einer in der Filiale klaut oder im Paketzentrum?

> Gilt auch, wenn eine Sendung anderweitig verloren geht und dem Zusteller grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
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>Letztendlich ist die Post zudem nicht ganz doof. Natürlich ist sie bei einem Adressaten wie wk sehr "sensibel", was die Zustellung angeht und vor allem Unregelmäßigkeiten darin.
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Davon gehe ich aus. Ich erwarte auch, dass die Post, die DHL, die Polizei und was weiß ich ermittelt. Und zwar knallhart.

Ich sage es mal ganz bitter: Mein Paketfahrer war ein Beamter der Post und mit dem hatte ich bis zum Ende (seiner Pension) keinerlei Probleme. Pünktlich, nett und ich wusste, der setzt seinen sicheren Arbeitsplatz nicht für seine Job auf Spiel.

Der war Beamter bei der <Post und wurde gefragt, ob er weiter Pakete ausfährt um sein Beamtengehalt + Zuschläge oder so zu bekommen. Frag mich nicht, wie das gelaufen ist. Der hat mir aber mal ein Bild seiner Beamtenurkunde und seines Dienstjubiläum gezeigt, als ich ihm seine fette Weihnachtsgratifikation übergeben habe ;)


>>Eben. ;( Vielleicht tue ich ja der DHL unrecht. Aber ich muss als Kunde meine Ansprüche durchsetzen können. Und die muss ich entweder gegen die DHL durchsetzen oder gegen WK.
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>Ich bin wie gesagt im Zweifel, dass du vom ganzen Ablauf her Ansprüche gegenüber DHL hast.


Nun, ich muss es zumindest probieren, abwehren kann die DHL die Ansprüche, wenn sie im Recht ist ja immer noch.

>Ich würde mich auf wk konzentrieren. Verlange doch eine eidesstattliche Erklärung, dass sie nichts bekommen haben.
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WK habe ich als nächstes im Visier. Der zuständige Mitarbeiter ist am Montag wieder da. Da wäre aber die DHL-Frist abgelaufen.

>>Wk war eine Idee meiner Mutter. Die hat da schon öfter hin verkauft, bis JETZT lief alles glatt. Da hat sie aber auch immer die Retourenscheine benutzt....was im Nachhinein auch Sinn macht. Wie gesagt, das rechtliche Konstrukt ist interessant. Und das HGB nicht mein Spezialgebiet..:-)
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>Macht keinen Unterschied. Sie ist und bleibt der Versender.
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Beim Retourenschein ist sie aber nicht der Auftraggeber. DAS ist doch der Unterschied, oder? Denn wenn das so ist/wäre, haftet im Zweifel WK.

>Angenommen, es ist wirklich so, wie wk behauptet. Weiterhin angenommen, es ist eine seriöse Firma. Dann sollte es auch in derem Interesse, Selbstverständnis oder was auch immer sein, dass du zu deinem Recht kommst.
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>Offensichtlich ist das denen aber scheißegal.
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D hast du einen Punkt.
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>>Ja und Ja. Auch die Siegelbandnummern sind noch vorhanden. Inklusive der IMEI-Aufkleber der Verpackung des Gerätes. Die hat meine Mutter zum Glück auf den Ankaufsbogen geklebt.
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>Lass doch die IMEI von Samsung blacklisten. Dann hat wk wenigstens nix davon. ;-)


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