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Autor: | euph | ||
Datum: | 13.02.21 16:40 | ||
Antwort auf: | Ich erinnere nur kurz von thestraightedge | ||
>Hattest Du in den Vertragsbedingungen vielleicht einen Passus abgeschlossen, der denen die Werkstatt- und Gutachter-Wahl zugesteht? Er ist doch der Unfallgegner und hat keinen Vertrag mit der HUK. Daher kann er sein Auto doch grundsätzlich in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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