Thema:
Re:Nooooo flat
Autor: Fritz Schober
Datum:08.02.21 11:14
Antwort auf:Re:Nooooo von suicuique

>Ich sehe da immer noch nicht wie der hier relevant ist.
>Privatpersonen sind nicht mitteilungspflichtig oder stellt das jemand ernsthaft in Frage?


Verstehe nicht genau worauf Du hinaus willst.
Ja, es ist nicht so leicht vor Gericht den Vorsatz nachzuweisen. Legal ist es aber nicht eine Aktien zu hypen.

Ich zitiere mal: "Die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten des WpHG durch die BaFin wird erheblich dadurch erschwert, dass den Tätern ein Vorsatz zur Kursmanipulation meist nicht nachgewiesen werden kann und das „Schönreden“ bestimmter Wertpapiere an sich durch die grundgesetzlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt ist. In den USA dagegen existieren deutlich schärfere Gesetze gegen das Scalping, hier können mehrjährige Freiheitsstrafen für überführte Täter verhängt werden."

Darum sagen ja alle die online über eine Aktie rede und sie empfehlen danach "diese ist keine Finanzberatung und nur meine Meinung" damit man sich diesem Vorwurf nicht aussetzt arglose Menschen durch Täuschung zu riskanten Geschäften verleitet zu haben.


< antworten >