Thema:
Re:Nooooo flat
Autor: suicuique
Datum:08.02.21 11:08
Antwort auf:Re:Nooooo von Fritz Schober

>>>Pump-and-Dump.
>>>
>>>Das klappt so gut, dass es verboten ist. Es gibt klare Gesetze dagegen (§ 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes) ...
>>
>>Bist Du sicher dass Du dich da nicht verschrieben hast bei deiner Quelle?
>
>[https://www.buzer.de/gesetz/640/a8141.htm]


Hmm da ist was nicht up to date, sorry.

§ 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
Die Bundesanstalt übermittelt der Europäischen Kommission auf Verlangen diejenigen Angaben zu Geschäften in Finanzinstrumenten einschließlich personenbezogenen Daten, die ihr nach Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 mitgeteilt worden sind, soweit die Europäische Kommission deren Überlassung gemäß § 5a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auch unmittelbar von den mitteilungspflichtigen Unternehmen verlangen könnte und die Europäische Kommission diese Informationen zur Erfüllung ihrer im Energiewirtschaftsgesetz näher beschriebenen Aufgaben benötigt.


Ich sehe da immer noch nicht wie der hier relevant ist.
Privatpersonen sind nicht mitteilungspflichtig oder stellt das jemand ernsthaft in Frage?

gruß


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