Thema:
Re:Direkt die Cops rufen flat
Autor: Gadon
Datum:07.02.21 11:30
Antwort auf:Re:Direkt die Cops rufen von Telemesse

>>wurde ja schon alles gesagt unten, ich würde allerdings direkt die Polizei rufen, evtl sogar Anzeige wegen Ruhestörung. Warum? wer so assi drauf ist, der will wahrscheinlich keine nette Ansprache.
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>>davon ab: notier dir ein lärmprotokoll und minder deine miete ggf. du bezahlst für deine lebensraum nicht nur im wachen Zustand sondern auch fürs ruhige Schlafen.
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>Mietminderung geht allerdings nur wenn er die Lärmbelästigungen über einen längeren Zeitraum genau dokumentiert (Lärmprotokoll), dies dem Vermieter schriftlich mitteilt und diesem einen angemessenen Zeitraum einräumt die Belästigungen abzustellen, sofern dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
>Da der Vermieter selbst weder Verursacher noch Auftraggeber der Lärmbelästigung ist dies bei gelegentlichem „Partylärm“ zumindest mal sehr schwierig.
>Hier handelt es sich um nächtliche Ruhestörung. Daher im akuten Fall einfach die Polizei rufen. Die haben da wesentlich bessere Möglichkeiten als der Vermieterund können eben auch sofort für Ruhe sorgen. Insbesonders mit den aktuellen Kontakteinschränkungen werden die sicherlich auch zügig erscheinen.


jo. Gute Punkte
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Gesendet mit M! v.2.7.0


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