Thema:
Re:Also... flat
Autor: jabbathehutt
Datum:03.02.21 22:34
Antwort auf:Re:Also... von waldmeister

>>>>Erstmal RUHE BEWAHREN
>>>>
>>>>Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt.
>>>>Ihr seid beide in Lohn und Brot:
>>>>
>>>>3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr...
>>>>und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu.
>>>>
>>>>Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen.
>>>>Seid ihr privat krankenversichert,  oder nur einer?
>>>>keiner?
>>>>Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran...
>>>>
>>>>nehmen wir mal an:
>>>>Du 2.700 netto
>>>>Sie 2.400 netto
>>>>Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50)
>>>>Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50
>>>>
>>>>Du: 2.700-324,50= 2.375,50
>>>>Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt.
>>>>
>>>>Das gilt NUR im Trennungsjahr.
>>>>Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil.
>>>>
>>>>Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig.
>>>
>>>Damit kommt man aber heute nicht mehr durch.
>>
>>
>>
>>Ich war froh dass meine Kids 13 und 8,5 waren...
>
>Meiner war 2. Der Richter dazu: sie können gerne halbtags weiter arbeiten. Wir rechnen aber so als würden sie voll arbeiten.



Gut so. und richtig so.

Meine Ex hat sich letztes Jahr verrenten lassen mit 44... ihr neuer Ehemann hatte das gleiche mit seiner Ex davor.
ich bin sehr froh, dass er zu der neuen Ehe JA gesagt hatte und ich damit komplett raus war.


>
>>>>Wichtig ist: redet miteinander.
>>>>Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht  zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert.
>>>>
>>>>Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen.
>>>>Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel.
>>>>
>>>>Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein...
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>>>>Gesendet mit M! v.2.7.0
>>
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0



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Gesendet mit M! v.2.7.0


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