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Autor: | waldmeister | ||
Datum: | 03.02.21 21:22 | ||
Antwort auf: | Re:Also... von jabbathehutt | ||
>>>Erstmal RUHE BEWAHREN >>> >>>Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt. >>>Ihr seid beide in Lohn und Brot: >>> >>>3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr... >>>und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu. >>> >>>Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen. >>>Seid ihr privat krankenversichert, oder nur einer? >>>keiner? >>>Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran... >>> >>>nehmen wir mal an: >>>Du 2.700 netto >>>Sie 2.400 netto >>>Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50) >>>Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50 >>> >>>Du: 2.700-324,50= 2.375,50 >>>Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt. >>> >>>Das gilt NUR im Trennungsjahr. >>>Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil. >>> >>>Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig. >> >>Damit kommt man aber heute nicht mehr durch. > > > >Ich war froh dass meine Kids 13 und 8,5 waren... Meiner war 2. Der Richter dazu: sie können gerne halbtags weiter arbeiten. Wir rechnen aber so als würden sie voll arbeiten. >>>Wichtig ist: redet miteinander. >>>Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert. >>> >>>Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen. >>>Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel. >>> >>>Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein... >>>---------------------- >>>Gesendet mit M! v.2.7.0 > > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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