Thema:
Re:Also... flat
Autor: waldmeister
Datum:03.02.21 21:22
Antwort auf:Re:Also... von jabbathehutt

>>>Erstmal RUHE BEWAHREN
>>>
>>>Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt.
>>>Ihr seid beide in Lohn und Brot:
>>>
>>>3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr...
>>>und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu.
>>>
>>>Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen.
>>>Seid ihr privat krankenversichert,  oder nur einer?
>>>keiner?
>>>Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran...
>>>
>>>nehmen wir mal an:
>>>Du 2.700 netto
>>>Sie 2.400 netto
>>>Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50)
>>>Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50
>>>
>>>Du: 2.700-324,50= 2.375,50
>>>Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt.
>>>
>>>Das gilt NUR im Trennungsjahr.
>>>Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil.
>>>
>>>Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig.
>>
>>Damit kommt man aber heute nicht mehr durch.
>
>
>
>Ich war froh dass meine Kids 13 und 8,5 waren...


Meiner war 2. Der Richter dazu: sie können gerne halbtags weiter arbeiten. Wir rechnen aber so als würden sie voll arbeiten.


>>>Wichtig ist: redet miteinander.
>>>Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht  zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert.
>>>
>>>Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen.
>>>Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel.
>>>
>>>Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein...
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>>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


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