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Autor: | jabbathehutt | ||
Datum: | 03.02.21 21:20 | ||
Antwort auf: | Re:Also... von waldmeister | ||
>>Erstmal RUHE BEWAHREN >> >>Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt. >>Ihr seid beide in Lohn und Brot: >> >>3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr... >>und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu. >> >>Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen. >>Seid ihr privat krankenversichert, oder nur einer? >>keiner? >>Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran... >> >>nehmen wir mal an: >>Du 2.700 netto >>Sie 2.400 netto >>Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50) >>Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50 >> >>Du: 2.700-324,50= 2.375,50 >>Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt. >> >>Das gilt NUR im Trennungsjahr. >>Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil. >> >>Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig. > >Damit kommt man aber heute nicht mehr durch. Ich war froh dass meine Kids 13 und 8,5 waren... >>Wichtig ist: redet miteinander. >>Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert. >> >>Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen. >>Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel. >> >>Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein... >>---------------------- >>Gesendet mit M! v.2.7.0 ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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