Thema:
Re:Also... flat
Autor: jabbathehutt
Datum:03.02.21 21:20
Antwort auf:Re:Also... von waldmeister

>>Erstmal RUHE BEWAHREN
>>
>>Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt.
>>Ihr seid beide in Lohn und Brot:
>>
>>3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr...
>>und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu.
>>
>>Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen.
>>Seid ihr privat krankenversichert,  oder nur einer?
>>keiner?
>>Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran...
>>
>>nehmen wir mal an:
>>Du 2.700 netto
>>Sie 2.400 netto
>>Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50)
>>Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50
>>
>>Du: 2.700-324,50= 2.375,50
>>Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt.
>>
>>Das gilt NUR im Trennungsjahr.
>>Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil.
>>
>>Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig.
>
>Damit kommt man aber heute nicht mehr durch.




Ich war froh dass meine Kids 13 und 8,5 waren...

>>Wichtig ist: redet miteinander.
>>Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht  zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert.
>>
>>Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen.
>>Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel.
>>
>>Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein...
>>----------------------
>>Gesendet mit M! v.2.7.0



----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >