Thema:
Re:Also... flat
Autor: waldmeister
Datum:03.02.21 21:08
Antwort auf:Also... von jabbathehutt

>Erstmal RUHE BEWAHREN
>
>Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt.
>Ihr seid beide in Lohn und Brot:
>
>3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr...
>und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu.
>
>Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen.
>Seid ihr privat krankenversichert,  oder nur einer?
>keiner?
>Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran...
>
>nehmen wir mal an:
>Du 2.700 netto
>Sie 2.400 netto
>Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50)
>Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50
>
>Du: 2.700-324,50= 2.375,50
>Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt.
>
>Das gilt NUR im Trennungsjahr.
>Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil.
>
>Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig.


Damit kommt man aber heute nicht mehr durch.

>Wichtig ist: redet miteinander.
>Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht  zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert.
>
>Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen.
>Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel.
>
>Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein...
>----------------------
>Gesendet mit M! v.2.7.0


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