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Autor: | waldmeister | ||
Datum: | 03.02.21 21:08 | ||
Antwort auf: | Also... von jabbathehutt | ||
>Erstmal RUHE BEWAHREN > >Wenn ihr miteinander reden könnt, nehmt einen Anwalt. >Ihr seid beide in Lohn und Brot: > >3/7 deines Gehaltes gehört grds. ihr... >und umgekehrt stehen DIR 3/7 ihres Gehaltes zu. > >Aber, erst das bereinigte Nettoeinkommen. >Seid ihr privat krankenversichert, oder nur einer? >keiner? >Bevor deine Frau Geld bekommt, kommt das Kind dran... > >nehmen wir mal an: >Du 2.700 netto >Sie 2.400 netto >Kindesunterhalt: 433.00 abzüglich halbes Kindergeld (219.00/2= 109,50) >Kindesunterhalt: 433.00-109,50= 324,50 > >Du: 2.700-324,50= 2.375,50 >Deine Frau bekommt m.e. keinen Unterhalt mehr, da ihr beide netto jetzt gleich viel habt. > >Das gilt NUR im Trennungsjahr. >Scheidung einreichen solltest du unbedingt, sonst wird es immer teurer mit ihrem Rentenanteil. > >Aber: wenn sie jetzt sagt, ich kann nicht mehr arbeiten, da Kind zu klein, wird erstmal alles hinfällig. Damit kommt man aber heute nicht mehr durch. >Wichtig ist: redet miteinander. >Und wenn es letztlich nur um 100.00 Eur geht zahl den Kack Hunnie... die Nerven wäre es mir immer Wert. > >Leider erkennt man die Hässlichkeit eines Menschen erst in solchen Situationen. >Erstes Anzeichen: Sie erwirkt einen Unterhaltstitel. > >Wenn du Fragrn hast, frag- aber arbeite dich am besten erstmal in die Düsseldorfer Tabelle ein... >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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