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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 03.02.21 15:35 | ||
Antwort auf: | Re:Scheidung mit Kind steht an von waldmeister | ||
>>>Der wird geteilt. Also alles was an Vermögen in der Ehezeit dazu gekommen ist. >> >>Buh!!! >> >>>Gilt übrigens auch für Ansprüche aus der Altersvorsorge (gesetzliche, private und betriebliche). Stichwort Versorgungsausgleich. >> >>Oh man, das wird kompliziert. > >Na das macht ja die Rentenkasse für euch. Das ist der geringste Stress Bei den gesetzlichen Ansprüchen, ja. Bei der bAV macht das der AG den man darüber informieren muss. (Damit habe ich hin und wieder zu tun ... was ein Spaß!) Aber bei privater Vorsorge muss man sich den Spaß mit den Ansrpüchen und den Formularen doch selbst widmen, oder nicht? :) gruß |
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