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Autor: | 17383 | ||
Datum: | 03.02.21 15:07 | ||
Antwort auf: | Re:Scheidung mit Kind steht an von suicuique | ||
>Der wird geteilt. Also alles was an Vermögen in der Ehezeit dazu gekommen ist. Buh!!! >Gilt übrigens auch für Ansprüche aus der Altersvorsorge (gesetzliche, private und betriebliche). Stichwort Versorgungsausgleich. Oh man, das wird kompliziert. >Viel Erfolg. Danke ;-) |
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