Thema:
Re:Scheidung mit Kind steht an flat
Autor: MattR
Datum:03.02.21 14:41
Antwort auf:Re:Scheidung mit Kind steht an von 17383

>>Keine Rechtsberatung. Ich habe aber gute 10 Scheidungen bei Arbeitskollegen miterlebt und lese gerne in Scheidungsforen etc.
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>Auch ein Hobby ;-)
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>>3/7 der bereinigten Netto Einkommen, aber ich habe das Gefühl du vermischt aktuell Trennungsunterhalt mit eventuellem nachehelichen Unterhalt.
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>Stimmt.
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>>Der Kindesunterhalt wird unter anderen Abzügen vom Netto abgezogen bevor der Trennungsunterhalt etc. berechnet wird daher bereinigtes Netto.
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>Ah.
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>>Ich würde niemals heiraten die statistischen Wahrscheinlichkeiten sprechen dagegen
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>Ja gut, im Nachhinein und so :-)
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>>Da Ihr vermutlich in einer Zugewinngeimenschaft lebt dürfte der Zugewinn aufgeteilt werden allerdings nach gerade mal 2.5 Jahren ist da vermutlich nicht viel angefallen.
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>Hallo?? Gamestop Aktie!!! ;-)


Ich bin noch investiert habe aber bei 390€ 1/5 verkauft

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>>Dann wird der Zugewinn aufgeteilt
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>Angenommen ich kaufe in der Ehe eine Aktie für 100€. Die ist nach 2,5 Jahren 150€ wert. Gelten dann nur die 50€ als Zugewinn oder die 150€? Wie sieht es aus wenn ich die Aktie vor der Ehe gekauft habe?


Meinem Verständnis nach schaut man was zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorhanden war und der Zugewinn wird aufgeteilt. Aktien die in der Ehe gekauft wurden fallen voll in den Zugewinn.

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>Aber ja, ab zum Anwalt, hast schon recht.


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