Thema:
Re:Bezüglich Lizenz flat
Autor: Xtant
Datum:01.02.21 12:06
Antwort auf:Re:Bezüglich Lizenz von D@niel

Doch, es ist sogar ziemlich unstrittig.

In deinem verlinkten Urteil geht es ausschließlich um den Opel-Blitz, also "Markenzeichen" und deshalb auch nur dahingehend um Markenrecht.

Wenn es strittig wäre, gäbe es die riesige Spielzeug- und Modellautoindustrie in der Form gar nicht bzw. wäre sie in weiten Bereich illegal oder nahe dran.

Es geht bei solchen Lizenzierung praktisch ausschließlich um Namens- und Markenrechte. Denn was bringt dir ein wunderschönes Maßstabs-Modell, wenn du es nicht genauso bezeichnen darfst wie das Vorbild? Also wird brav eine Lizenzgebühr abgedrückt, OBWOHL selbst die nicht zweifelsfrei immer nötig wäre. Genau auf das verweist auch dein Urteil.

Nischenhersteller, bei denen die Klientel auch ohne Benamsung und Logo genau weiß, was sie da kaufen, sch.... auf Lizenzverfahren. Hier mal als Beispiel ein spanischer Slotcar-Hersteller:
[https://www.blackarrow.es/]
Von Aston haben sie die Lizenz (war vermutlich billig), bei Ferrari und Lambo werden halt generische Namen verwendet. Alles legal.


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