Thema:
Re:Mülltonne mit Pflichtgröße flat
Autor: PartyPaul
Datum:28.01.21 20:56
Antwort auf:Mülltonne mit Pflichtgröße von thestraightedge

>Wir haben durch konsequente Vermeidung von Abfall, Nutzung vom Komposter im Garten, gelber Tonne, Papier und generell "reduziertem" Konsum immer weniger Mülle. Am 27.12. wurde unsere Tonne abgeholt, der 14-tägige Rhythmus danach wurde bei uns vergessen. Ich habe erst geflucht, aber: bis zur nächsten Abholung morgen haben wir sogar noch Platz, trotz Sylvester, Raclette, Ferien, Home Office.
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>Aber: die 120L sind für uns als 5-köpfige Familie im 14-tägigen Rhythmus wohl schon das Mindestbehältnis. Kann das sein? Ich kann online nichts kleineres wählen, und tatsächlich haben die Nachbarn fast alle die größeren Ausführungen. 4 Wochen mit 120 Liter und noch Freiraum ist schon echt super!
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>Die Kostenersparnis über die Grundbesitzabgaben wäre nicht allzu groß, aber mir gehts hier ums Prinzip, also das Sparsamkeit überhaupt nicht belohnt wird.
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>Wie sieht das bei Euch aus? Lt. meiner Recherche ist das kommunale Angelegenheit, und jeder legts neu fest. Muss morgen nochmal mit jemandem von der Stadtverwaltung sprechen - da war heute nur das Bürgeramt erreichbar, und die waren sich auch nicht sicher...


Hier im Kreis Mayen Koblenz sind die Regeln:
- alle 4 Wochen Leerung
- kostet nen moderaten Grundbetrag und man kann nur ein Gefäß haben, kleinste Größe 120L, nächste Größe 240
- Kosten pro Abholung (120l ~4 Euro, linear steigend iirc), bei 4 Mindestabholungen im Jahr. Stellt man also nicht häufiger raus als 1 mal im Quartal, kann man 8 * Abholungsgebühr im Jahr sparen.

Davor in Bonn waren die Konditionen:
- alle 2 Wochen Abholung
- hoher Jahresbeitrag in Abhängigkeit der Tonnengröße,
 dafür war die Zusammenstellung auch von mehreren Tonnen möglich, um Zwischengrößen zu ermöglichen, die es nicht als Einzeltonne gab oder um temporäre Last auszugleichen, also z.B. 120 + 40

- Mindestabnahme, zuviele Regeln, da kopier ich gleich aus der Satzung ;): In der Abfallsatzung der Bundesstadt Bonn werden für den Restabfall pro Person und Woche 15 Liter zugrunde gelegt. Dieses Regelvolumen dient für alle Wohngrundstücke in Bonn zur Festsetzung von Zahl, Art und Größe der Abfallbehälter. Bei nachgewiesener Unterschreitung der Mindestabfallmenge durch Abfallvermeidung und -verwertung, kann als Mindestvolumen 10 Liter pro Person mit Hauptwohnsitz und Woche festgesetzt werden. Für einen Haushalt mit vier Bewohner*innen entspräche dies bei 14-täglicher Abfuhr einer 80-Liter-Tonne. Eigentümer*innen oder bevollmächtigten Verwalter*innen können für Grundstücke, die von nur einer Person bewohnt werden und ein 40-Liter-Abfallbehälter vorgehalten wird, einen Antrag auf 50-prozentige Gebührenermäßigung stellen.

Jede Kommune macht das echt anders...


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