Thema:
Re:frage zu einer abmahnung wg. corona flat
Autor: peppi
Datum:24.01.21 11:57
Antwort auf:frage zu einer abmahnung wg. corona von odst-soldier

>ich halte es mal alles möglichst vage:
>
>mitte dezember war ich in meiner abteilung komplett allein (im home office) und musste zusätzlich noch die arbeit für eine andere abteilung übernehmen (wo ich nur die absoluten grundlagen kenne), weil dort auch alle krank waren.
>
>dementsprechend war natürlich die hölle los.
>eine teamleiterin macht deswegen richtig stress und will dafür meinen kopf. weil ich ihr team in gefahr gebracht hätte (der infizierte hatte mit denen kontakt es gab aber afaik keinen fall).


Das ist doch gar nicht deine Aufgabe?

>mein vorgesetzter meinte es wird dafür mindestens eine abmahnung geben, vielleicht mehr. ich solle einfach zugeben dass ich einen fehler gemacht habe und die info nicht weitergegeben habe.

S. o.

>dies sehe ich aber nicht ein. schuld an der situation, ist die chronische unterbesetzung meiner abteilung, wo inzwischen 3 stellen nicht nachbesetzt wurden.
>ich kann nicht die arbeit von 4 leuten allein machen und dann noch auch sowas achten.


Wie der Nummernmann schrieb: Überlastungsanzeige (für den konkreten Fall zu spät, imho, für die Zukunft dran denken).

>was meinen die experten hier: schonmal anwalt bzw. betriebsrat konsultieren (oder beide)?

Wenn eine Abmahnung kommt, ja. Vorher würde ich wohl nichts tun.


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